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Alternierende Telearbeit als Chance

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Antrag zum Rat der Stadt am 7. Juni 2010:

Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, in wie weit den Beschäftigten der Stadt für Zeiten der Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit (Erziehungsurlaub oder Pflege) ein Angebot zur Telearbeit gemacht werden kann.
Für Telearbeit sollten folgende Kriterien beachtet werden:
 Die individuelle Orts- und Zeitsouveränität verbunden mit geeigneten Arbeitsinhalten muss gewährleistet sein.
 Die zeitliche Verfügbarkeit des/der Telearbeitenden muss verbindlich vereinbart werden.
 Telearbeit darf die Beschäftigten nicht zu schlechteren Arbeitsbedingungen oder in Scheinselbstständigkeit drängen.
 Bei der Telearbeit (besonders in Heimarbeit) muss gewährleistet sein, dass die Beschäftigten nicht isoliert werden, sondern in interne Abläufe und Weiterbildungs- und Aufstiegstrukturen eingebunden werden.
 Um Isolation zu vermeiden, sollte auch über Einrichtung eines „Shared Office“ nachgedacht werden.

Begründung
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die Erwerbstätigkeit unterbrechen wollen, um Kinder zu erziehen oder Angehörige zu pflegen, verlieren leicht den beruflichen Anschluss. Arbeitgeber müssen für diese Zeit auf qualifizierte Mitarbeiter verzichten. Für eine begrenzte Zeit kann daher auch in einer öffentlichen Verwaltung alternierende Telearbeit, die klaren Kriterien folgt, ein wichtiges Angebot sein.
Damit die negativen Aspekte der Telearbeit vermieden werden, müssen klare Kriterien festgelegt und entsprechende Vereinbarungen vertraglich mit den Beschäftigten vereinbart werden. Vor allem soll auch diese Zeit zur Qualifizierung und Einbindung der Beschäftigten in laufende Arbeitsstrukturen genutzt werden. Um Isolation zu vermeiden, könnte auch über die Möglichkeit eines „Shared Office“ nachgedacht werden, in dem mehrere Beschäftigte auch zeitweise gemeinsam arbeiten.

Beschluss: einstimmig überwiesen in den Ausschuss für Gleichstellung und Personal

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Antrag als Original PDF 27 KB


 

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