StartEndlich integrative Hortbetreuung fördern - Modellprojekt auflegen

Endlich integrative Hortbetreuung fördern - Modellprojekt auflegen

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Resolution zum Rat der Stadt am 7. Mai 2010:

Der Rat möge beschließen:

Der Rat der Stadt Göttingen fordert die niedersächsische Landesregierung auf, die Betreuung von Kindern im Hortalter mit Behinderungen finanziell zu unterstützen. Eine Gleichbehandlung von Kindern mit Handicaps ist vor allem im Rahmen des Ausbaus von Grundschulen zu Ganztagsgrundschulen dringend geboten und für die weitere Förderung dieser Kinder unerlässlich. Der Rat der Stadt Göttingen fordert deshalb das Land auf, ein Modellprojekt zur nachschulischen Betreuung von Integrationskindern aufzulegen.

Begründung
Schulkinder mit Behinderungen müssen den gleichen Zugang zu Tageseinrichtungen haben wie alle Kinder dieser Altersgruppe.
Während die integrative Erziehung von Kindern im Kindergarten durch das integrative Konzept ständig weiter ausgebaut und durch das Land gefördert wird, zahlt das Land für die nachschulische Betreuung von Hortkindern mit Behinderungen keinerlei Zuschüsse. Das ist im Interesse der Gleichbehandlung der betroffenen Kinder und der notwendigen Förderung dieser Kinder nicht zu akzeptieren.
Eltern können zur Zeit einen Antrag auf Einzelförderung im Rahmen der Eingliederungshilfe beim Sozialhilfeträger stellen. Eine therapeutische und heilpädagogische Versorgung, wie sie für den Eingliederungsauftrag im Rahmen der integrativen Betreuung notwendig ist, ist zur Zeit der Eigeninitiative der Eltern und dem entgegenkommen der Träger abhängig. Vom Land gibt es dafür keinerlei Hilfen. Hier sind Träger von Horten und Schulen auf sich gestellt, wenn sie Kinder mit Handicaps auf eigene Initiative betreuen. Weder Eltern noch Kindern ist zu vermitteln, dass das Land weiter keine Verantwortung übernehmen will. Im Rahmen der Erstellung eines Rahmenkonzeptes für den Ausbau von Ganztagsgrundschulen in Göttingen und dem Ausbau der Hortbetreuung muss vom Land auch endlich eine finanzielle Förderung für I-Kinder im Grundschulalter aufgelegt werden.


Beschluss: inkl. eines Änderungsantrages von B90/Grüne mehrheitlich bei Enthaltung der FDP-Fraktion beschlossen

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